Umsatzsteuer für ETAs ab Januar 2025

Im April 2022 hatte das Deutsche Institut für Bautechnik angekündigt, dass Europäische Technische Bewertungen (ETA) mehrwertsteuerpflichtig werden. Ende letzten Jahres informierte das DIBt, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer auf ETA's erst ab Januar 2025 stattfindet.

Grundlage für die spätere Umsetzung ist Art 16 Nr. 13 a) des Jahressteuergesetzes 2022, das am 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde und mit der Zustimmung des Bundesrats vom 16. Dezember 2022 nun in Kraft treten kann.

© stevepb | Pixabay
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