Überbrückungshilfe für KMU | Frist 31. August 2020

Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.

Über die Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können angeschlagenen Unternehmen und Freiberufler (im Haupterwerb) noch bis zum 31. August 2020 Finanzhilfe beantragen.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 EUR pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 EUR pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 EUR pro Monat für bis zu drei Monate.

Die Anträge können nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.

>> Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“

>> Hier geht es direkt zum Antrag

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