Die Bundesingenieurkammer hat gestern nach einer kurzfristigen internen Abstimmung eine Stellungnahme zu den Richtlinienentwürfen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an das BMWK abgegeben.
Die Richtlinienentwürfe beziehen sich auf die Durchführung von Sanierungs- und Einzelmaßnahmen und sind wie folgt aufgeteilt:
Diese sollen ab 01.01.2023 gelten. Über die finalen Versionen werden wir auf unserer Website informieren.
Für die in der BEG WG – Richtlinie vorgesehene Neubauförderung (EH 40 NH) gilt noch eine befristete Regelung: Die Neubauförderung wird in einer mit dem BMWK abgestimmten Programminformation der KfW verbindlich geregelt. Diese bleibt aber nur bis zum 28. Februar 2023 bestehen. Danach geht die Zuständigkeit für die Neubauförderung auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über. Ab dem 1. März 2023 wird die Neubauförderung dann in einer vom BMWSB erstellten neuen Förderrichtlinie geregelt.
Sobald hierzu der Entwurf des BMWSB vorliegt, werden wir darüber informieren.
>> Hier können Sie sich die Stellungnahme der BIngK downloaden