Der Koalitionsausschuss am 28.03.2023 nach rund 30 Verhandlungsstunden auf ein "Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung" geeinigt. Gegenstand war dabei u.a. auch eine Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG).
Zukünftig sollen die Sektoren Stromerzeugung, Industrie, Verkehr, Bauen und Wohnen sowie Landwirtschaft nicht mehr einzeln sondern zusammengefasst und nicht mehr jährlich sondern über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrachtet werden. Die Bundesregierung wird dazu künftig im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.
Die Bundesingenieurkammer hat unter Berücksichtigung der aus den Länderkammern eingegangenen Rückläufe die in Anlage beigefügte Stellungnahme verfasst und diese am 03. Mai an das BMUV versandt. Die im Gesetzentwurf vorgenommene neue Clusterbildung wird darin grundsätzlich kritisch gesehen. Darüber hinaus wird auch die klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur gefordert.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsvorhabens werden wir berichten.
>> Hier können Sie die eingereichte Stellungnahme der BBIK einsehen
>> Hier geht es zur BIngK-Stellungnahme zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz