Die Bundesförderung für Energieberatung bei Wohngebäuden (EBW) und Nichtwohngebäuden (EBN) erfährt ab dem 7. August 2024 signifikante Änderungen. Die Fördersätze werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Dies bedeutet, dass die maximalen Zuschussbeträge um die Hälfte gekürzt werden.
Trotz dieser Reduzierung bleibt die Verbindung zwischen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unverändert, inklusive des iSFP-Bonus und der erhöhten förderfähigen Ausgaben bei Vorlage des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Vorteile der Energieberatung für Wohngebäude
Eine qualifizierte Energieberatung bietet zahlreiche Vorteile für Immobilienbesitzer. Sie unterstützt Eigentümer, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte dabei, fundierte Entscheidungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude zu treffen. Durch die Identifikation von Einsparpotenzialen und die Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungsstrategien trägt die Energieberatung maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.
Neue Fördersätze im Überblick
Die neuen Fördersätze ab dem 7. August 2024 gestalten sich wie folgt:
Nutzung des BAFA-Portals
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ein zentrales Online-Portal zur Abwicklung von Förderanträgen. Über das BAFA-Portal können Sie Anträge und Verwendungsnachweise für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie für die Energieberatung von Wohn- und Nichtwohngebäuden einreichen. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und gewährleistet eine schnelle und effiziente Bearbeitung.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
Es ist zu beachten, dass Förderanträge ab sofort ausschließlich über das BAFA-Portal gestellt werden können. Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie unter dem Punkt „Wichtige Grundlagen zum Antragsprozess“ auf der BAFA-Website.
>> Hier geht es zur BAFA-Website