Programm "Stadtentwicklung im ländlichen Raum"

Mit dem neuen Förderprogramm soll eine breite Palette von Planungs- und Baumaßnahmen besonders in den Stadt- und Ortskernen unterstützt werden. Dazu gehören kommunale und interkommunale Entwicklungskonzepte. Die Städte und Gemeinden können die Mittel an private Bauherren weiterleiten, zum Beispiel für Sanierungsmaßnahmen an der historischen Bausubstanz.

Es können aber auch Straßen und Plätze neu gestaltet und Verbesserungen der Baustruktur vorgenommen werden – im besonderen Einzelfall bis hin zum Abbruch störender Plattenbauten.

An allen Maßnahmen sind die antragstellenden Städte und Gemeinden mit einem kommunalen Mitleistungsanteil von 20 v.H. beteiligt. Bei Hochbaumaßnahmen kommen Bauherrenanteile dazu, die je nach Eigentum und Nutzungsart unterschiedlich hoch sind. 

Anträge können noch bis 30. September 2020 gestellt werden.

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© guvo59, pixabay.com
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