Am 14. August 2020 hat die 6. Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) in ihrer Sitzung die Neufassung der „Gebührenordnung“ für die Arbeit der Brandenburgischen Ingenieurkammer beschlossen.
Als Grundlage der Neuauflage dient der Paragraph 16 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes (BbgIngG) vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 4]) mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Bauordnung.
Die Gebührenordnung wurde fristgemäß veröffentlicht und tritt zum 01.10.2020 in Kraft.
>> Hier finden Sie die Neufassung der Gebührenordnung der BBIK