GIS-Dienstleistungen sind als Instrumente der Objekt-und Flächenplanung, der Raumordnung, der Infrastruktur und für alle weiteren Fachplanungen unverzichtbar. Weder in der aktuell gültigen HOAI, noch in den vorausgegangenen Honorarordnungen sind oder waren diese geistig schöpferischen Ingenieurleistungen geregelt.
Im aktualisierten Heft 10 werden für insgesamt sieben Fachthemen in jeweils sechs Leistungsphasen Regelleistungen (vergleichbar mit den Grundleistungen der HOAI) und Optionale Leistungen (vergleichbar mit den Besonderen Leistungen der HOAI) definiert. Es handelt sich um folgende nach Leistungsphasen gegliederte Fachthemen:
Des Weiteren werden erstmals für GIS-Dienstleistungen in Abhängigkeit von GIS-spezifischen Regelleistungen Honorarzonen und die entsprechenden Honorartafeln zur Orientierung veröffentlicht.
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