Ein Gerichtsverfahren dauert lange, erzeugt hohen Aufwand, bindet Personalkapazitäten und blockiert den Planungs- und Baufortschritt. Verträge sollten dies berücksichtigen und bereits Streitlösungsverfahren vorgeben.
Wie solche Verfahren vertraglich vereinbart werden können, zeigt ein neues Merkblatt der DGA-Bau, Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Umsetzung hat eine Arbeitsgruppe der DGA-Bau – unter Mitwirkung der Autoren – für alle wesentlichen außergerichtlichen Verfahren in dem Merkblatt beschrieben.
Das Merkblatt heißt „ADR-Verfahren in Verträgen über Planungs- und Überwachungsleistungen“ und ist auf der Website der DGA-Bau frei erhältlich. Dabei steht ADR für Alternative-Dispute-Resolution als gängige Abkürzung für die außergerichtliche Streitbeilegung.
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