Ziel von Bund und Ländern ist es, mehr Flächen für die Windenergienutzung zu sichern sowie Planungs- und Genehmigungsprozesse zu verkürzen. Dafür stellt das Land Brandenburg nun die notwendigen Weichen und regelt die Regionalplanung neu.
Die bisherige ‚Ausschlussplanung‘ mit Eignungsgebieten wird von einer ‚Angebotsplanung‘ mit Vorranggebieten abgelöst.
Die Windenergienutzung in Brandenburg wurde in den letzten 20 Jahren in geordneter Weise ausgebaut. Bisher durften Windenergieanlagen nach dem Prinzip der „Ausschlussplanung“ ausschließlich innerhalb von so genannten Eignungsgebieten geplant und gebaut werden. Das Flächenangebot für die Windenergienutzung wurde entsprechend durch die Regionalplanung begrenzt. Die Eignungsgebiete wurden über die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften in Regionalplänen festgelegt.
Mit dem neuen „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vom 20. Juli 2022 hat der Bund einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Damit entfällt am 1. Februar 2023 die Rechtsgrundlage, um die Windenergienutzung durch eine „Ausschlussplanung“ einzuschränken. Das gilt für die Regionalplanung in den Ländern wie für die Flächennutzungsplanung in den Kommunen gleichermaßen.
Aus diesem Grund wird die bisherige Richtlinie für die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg geändert. Künftig werden diese nach dem Prinzip einer ‚Angebotsplanung‘ in ihren Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen. Eignungsgebiete entfallen auf Grund des neuen Bundesrechts.