Das Lieferkettengesetz (LkSG) gilt in Deutschland ab sofort. Vor allem ist das Gesetz für große Unternehmen verpflichtend. Diese müssen künftig Menschenrechte und Umweltschutzvorgaben entlang globaler Lieferketten einhalten. Doch auch kleine und mittlere Bau-Firmen sind von den neuen Regelungen betroffen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen Sorgfaltspflichten, Menschenrechte zu achten und den Umweltschutz zu sichern. Dies gilt für die gesamte globale Lieferkette - also über das eigene Unternehmen hinaus für direkte Vertragspartner und (un)mittelbare Zulieferer. Vorerst gilt das Gesetz für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Ab 2024 tritt es auch für Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden in Kraft.
Doch auch viele kleine und mittlere Unternehmen müssen sich zwangsläufig mit dem Gesetz auseinandersetzen, da oftmals die kleineren Unternehmen nicht nur selbst Lieferanten, sondern auch Teil der Lieferkette anderer Unternehmen sind. Deshalb müssen auch Firmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitenden bezüglich der Vorgabenumsetzung ihrer eigenen Zulieferer auskunftsfähig sein.
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