Der Leitfaden der Bayerischen Ingenieurekammer-Baustellt stelt alte und neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz gegenüber und richtet sich gleichermaßen an Bauherren und Anwender. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.
Die im GEG 2020 festgeschriebenen Anforderungen wurden 2022 fortgeschrieben. Eine Weiterentwicklung des GEG ist aber weiterhin erforderlich und wird nach § 9 GEG 2020 im Jahr 2023 erfolgen und ist für 2024 und 2025 angekündigt.
Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Gebäudesanierungen. Die besonderen Anforderungen aus dem GEG werden erläutert und die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen dargestellt.
Auf die Planungsgrundsatze für den sommerlichen Wärmeschutz wird in einem eigenen Kapitel eingegangen, da er durch häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden gegenüber früheren Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen hat.
Die Regelungen zur Überprüfung von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen werden beschrieben, damit sich sowohl die Bauherren als auch die Aussteller von Energieausweisen und von Inspektionsberichten über die Vorgehensweise der Kontrollstelle und über die eigenen Pflichten informieren können.
Die Honorierung der Beratungs- und Nachweisleistungen wird dargestellt, auf das neue Heft 23 (Ausgabe 2022) des AHO und auf die Anwendung der Musterverträge der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird hingewiesen.
Der stetigen Weiterbildung als Verpflichtung gegenüber Verbrauchern und den Planungspartnern widmet sich ein gesondertes Kapitel.
Die fundierte Planung ist Voraussetzung für den Betrieb eines energieeffizienten Gebäudes. Die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems „Gebäude – Technik – Klima und Nutzer“ hängt aber wesentlich von dem optimalen Betrieb ab. Auf das Inbetriebnahme-Management und das Monitoring zur Anpassung des Techniksystems wird daher in einem gesonderten Kapitel eingegangen.
Der Leitfaden soll Bauherren, Behörden und Planern beratend Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energieeinsparverordnung“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG 2023 auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.
Das GEG wird dabei nur bezüglich der Besonderheiten und der Anpassungen, nicht aber allgemein erläutert. Insofern ist zu beachten, dass der Leitfaden das GEG nicht vollständig wiedergibt.
Der Leitfaden ist kostenfrei zum Download und als PDF erhältlich!
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