Die Benutzung der Straße über den gewöhnlichen Gebrauch zu Transport- und Verkehrszwecken (Gemeingebrauch) hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Zeit oder bis auf Widerruf erteilt. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen bzw. Auflagen versehen werden.
Typische Fälle von Sondernutzungen an Landes- und Bundesstraßen sind beispielsweise:
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