Der Bund hat entschieden, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Effizienzhaus 40 mit einer Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) zu fördern. Dafür ist der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) obligatorisch. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung der Anforderungen ist aktuell über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen.
In der seit dem 01.07.2021 geltenden Bundesförderung sind eine Vielzahl von Nachhaltigkeitskriterien in eine eigene „NH-Klasse“ aufgenommen worden, die zu einer effektiven CO2-Minderung und dem nachhaltigen Bauen beitragen sollen.
Die Fachsektion Energetische Gebäudeplanung und Bauphysik der Brandenburgischen Ingenieurkammer hat sich kritisch mit dem Thema Bundesförderung für Gebäude 2023 auseinandergesetzt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Planerinnen und Planer benötigen zuverlässige Förderbedingungen und wünschen sich eine schnellere Abwicklung. Dies könnte ganz einfach umgesetzt werden, indem man anstelle von zeitlich aufwendigen Zertifizierungsprozessen auf qualifizierte Fachplaner zurückgreift, die das nötige Knowhow bereits besitzen. Es müssen auch nicht alle Nachhaltigkeitskriterien zwingend Berücksichtigung finden, zweckmäßiger erscheint es, sich auf diejenigen Kriterien zu konzentrieren, die für eine möglichst hohe CO2-Minderung sorgen können. Weiterhin ist eine Premium-Förderung für umfassende Nachhaltigkeitszertifizierungen begrüßenswert, wobei durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Nachhaltigkeitskriterien vorgestellt werden, die die Planerinnen und Planer für das nachhaltige Planen und Bauen qualifizieren.
Die vollständige Stellungnahme der BIngK finden Sie hier.