Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. So hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung jetzt vereinbart, dass angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie die Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) verlängert werden.
Im Wesentlichen wird die aktuell geltende maximale Bezugsdauer von 12 Monaten auf bis zu 24 Monate erweitert, wenn der KuG- Anspruch bis 31.12.2020 entstanden ist. Die Verlängerung der Bezugsdauer soll längstens bis 31.12.2021 möglich sein.Darüber hinaus werden folgende Erleichterungen bis Ende 2021 verlängert:
Hinweis: Der Koalitionsausschuss hat am 25.08.2020 beschlossen, die veränderten Regeln zur Kurzarbeit zu verlängern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.