Kabinettsbeschluss zur HOAI 2020

Das Bundeskabinett hat am 16.9.2020 den Entwurf der neuen HOAI beschlossen. Die Neufassung war, wie berichtet, erforderlich nachdem der EuGH im letzten Jahr entschieden hatte, dass die verbindlichen Höchst- und Mindestsätze EU-rechtswidrig sind.

Die BBIK hatte zu dem ersten Entwurf im August ausführlich Stellung genommen. BIngK, BAK und AHO sehen hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt. BIngK, BAK und AHO werden zeitnah zum Kabinettsentwurf Stellung nehmen.

UPDATE: Im parallel verlaufenden Verfahren beim Bundesrat zum ArchLG hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob in der künftigen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ausdrücklich klargestellt werden sollte, dass die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren sich im Rahmen des Angemessenen bewegen müssen.

©BBIK
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