Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen

Das Kabinett hat heute den vorgelegten Entwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Er basiert auf einem Beschluss des Koalitionsausschusses. Das BMVI verstärkt damit seine Maßnahmen für schnelleres Planen und Bauen in Deutschland.

Es sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann nun per Gesetz wichtige umweltfreundliche Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen, wodurch die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern steigt. Verfahren bei Ersatzneubauten wurden verschlankt - d.h. wenn z.B. Brücken ersetzt werden, entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Zudem wurden Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen entlastet, damit diese schneller gebaut werden können.

"Wir wollen schneller bauen - für eine starke Wirtschaft und klimafreundliche Mobilität. An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten. Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren. Damit nehmen wir alles in den Blick, wo es bislang klemmt."  Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer

Wir haben einmal aufgelistet, was der Beschluss des Investitionsbeschleunigungsgesetz konkret bedeutet.

Kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren

  • In erster Instanz sollen künftig Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, z.B. für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder.
  • Das spart eine Instanz und verkürzt die Zeit der Verfahren.
  • Um Personalknappheit an den Gerichten zu begegnen sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen in Gerichten gebündelt werden können.

Sofortiger Vollzug von Baurecht

  • Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
  • Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.

Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit

  • Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
    1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
    2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts.
  • Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.
© burst, pexels.com
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