Im Interview erläutert Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines aktuellen Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts, das vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen auf dem deutschen Markt für Planungsdienstleistungen entstanden ist.
Die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (alt) hat in der deutschen Planerschaft und bei öffentlichen Auftraggebern große Unsicherheit hervorgerufen. Besonders unklar ist, ob diese Streichung zu einer veränderten Auftragswertberechnung führt und damit vermehrt europaweite Ausschreibungen von Planungsleistungen zur Folge hat, wie es das Ziel der EU-Kommission ist. Prof. Dr. Burgi beleuchtet im Rahmen seines Gutachtens auch die potenziellen Auswirkungen auf kommunale Investitionsvorhaben für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Sanierung.
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