Kostensteigerungen und neue Anforderungen an die planenden Berufe, die sich in den vergangenen acht Jahren ergeben haben, bleiben im Honorar also unberücksichtigt. Somit sind die derzeitigen Honorartafelwerte in der HOAI stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden.Das Gutachten wurde im Auftrag des Instituts für Wissen in der Wirtschaft und dem Verband Beratender Ingenieure von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon erarbeitet, der 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt hatte. Für das Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. In den untersuchten sechs Leistungsbildern wurden die Ergebnisse nach kleineren und größeren Projekten unterschieden. Der Steigerungsbedarf wurde detailliert nach der Höhe der anrechenbaren Kosten in den einzelnen Honorarzonen ermittelt.
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