Die Ingenieurkammer Sachsen hat einen interessanten Artikel zum Thema Scheinselbstständigkeit veröffentlicht, da das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsprechung in Bezug auf die sozialabgabenfreie selbstständige Tätigkeit von Geschäftsführern freier Berufe verschärft hat.
In den Fokus ist eine Rechtsanwalts GmbH mit fünf Gesellschafts-Geschäftsführern (Kläger) geraten. Die Kläger vertraten die Ansicht, dass Sie als unabhängige weisungsfreie Geschäftsführer und Organe der Rechtspflege von der Sozialversicherungspflicht befreit wären.
Das sah das BSG anders. Es stellte aufgrund der Minderheitsbeteiligung und teilweisen Eingliederung in die Arbeitsorganisation die Sozialabgabenpflicht fest. Mit weitreichenden Folgen. Die nachzuzahlenden Sozialabgaben und Säumniszuschläge belaufen insgesamt auf mehr als 550.000 €.
Im Artikel der Ingenieurkammer Sachsen werden die Urteile und deren Reichweite vertiefend erläutert.
>> Hier geht es direkt zum Artikel der IKS
Quelle: https://kurzelinks.de/iui9