Die BBIK versendet wie gewohnt im ersten Quartal des Jahres die Jahresbescheide für Beiträge und Gebühren. Erstmalig finden die neuen Beitrags- und Gebührenordnungen, die in der Vertreterversammlung am 13.08.2021 einstimmig beschlossen wurden und seit dem 01.10.2021 gelten, Anwendung.
Die Bekanntmachung dazu erfolgte am 01.09.2021 über die Website und in der September-Ausgabe des Kammerreportes.
Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass wir Ihnen zu Ihrer Entlastung die Möglichkeit anbieten, Ihre Beiträge bzw. Gebühren bequem im SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen. Sollten Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unsere Website in Ihrem Mitgliederbereich unter Vordrucke. Das unterschriebene Formular senden Sie unterschrieben gern auch per Email an info@bbik.de zurück.
Dieses Angebot gilt ab dem Beitrags- und Gebührenbescheid 2023.
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.