Die bis Ende Juni angesetzte Stoffpreisgleitklausel vom Bundesverkehrsministerium und Bundesbauministerium wurde nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Preisgleitklausel, die Sonderregelungen für Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) bezüglich der gestiegenen Baupreisen aufführt, wurde nun zusätzlich aktualisiert.
Zahlreiche Länder hatten die Bundesregelung aus dem März für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich übernommen. Der Bund wird dafür werben, dass dies mit den nun präzisierten Regelungen ebenfalls geschieht.
Die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen:
Der Selbstbehalt soll das Unternehmen dazu anhalten, trotz des ihm durch die Klausel im Wesentlichen abgenommenen Preisrisikos wirtschaftlich einzukaufen. Im Übrigen wirkt der Selbstbehalt, wie die Stoffpreisgleitklausel im Ganzen, in beide Richtungen. Sinken Einkaufpreise unter das kalkulierte Maß, kann das Unternehmen bis zu 10 % der Einsparung für sich behalten, ohne den Auftraggeber daran beteiligen zu müssen.
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