In vielen Regionen Deutschlands nimmt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus stark zu. Dabei fordert die Pandemie die Bauwirtschaft besonders heraus, denn hier laufen die Arbeiten von Anfang an unvermindert weiter. „Gerade jetzt müssen sich die Beteiligten auf den Baustellen der Gefahr bewusst sein und Verantwortung übernehmen. Im Herbst und Winter darf im Arbeits- und Infektionsschutz nicht nachgelassen werden“, appelliert Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
„Jetzt kommt es auf jede und jeden Einzelnen an, die bekannten Regeln zum Infektionsschutz - Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, kurz: AHA - einzuhalten“, betont Arenz. „Sehr wichtig in der kalten Jahreszeit ist zudem das Lüften“. Dabei seien Ventilatoren und Heizlüfter kein Ersatz für richtiges Lüften, denn es gehe nicht um die Luftbewegung, sondern um frische Luft durch Stoßlüftung.
In Bauwagen, Pausenräumen, Büro-Containern oder Sammelunterkünften kommen viele Beschäftigte auf engem Raum zusammen. Daher gewinnt das Thema Lüften in den kommenden Monaten an Bedeutung, denn die Viren werden über Aerosole in der Luft übertragen. Dazu Arenz: „Dem kann einfach entgegengewirkt werden: Fenster auf und stoßlüften. Die Faustregel nach der Arbeitsstättenverordnung lautet: regelmäßig einmal pro Stunde und in Besprechungsräumen alle 20 Minuten zu lüften. Abhängig von Raumgröße und Personenzahl sollte die Lüftungsdauer zwischen drei und zehn Minuten betragen. Das lässt sich auch auf Baustellen leicht umsetzen.“
Lüften im Winter klingt ungemütlich. „Es geht aber gerade nicht darum, dass während der gesamten Pause das Fenster offensteht. Ein Raum kann auch gut durchlüftet sein, wenn zuvor die Fenster geöffnet waren und damit genug Frischluft zugeführt wurde. Konkret: Auf der Baustelle werden die Pausenräume jeweils vor den Pausenzeiten gereinigt und stoßgelüftet“, so Arenz. Dazu kommt, dass immer auch die Anzahl der Personen im Raum eine Rolle spielt. Wenn vermieden wird, dass zu viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, lassen sich auch die anderen Infektionsschutzregeln, etwa der Mindestabstand, besser einhalten.
Quelle: www.bgbau.de