Immer Fristen setzen: Ein entscheidender Praxistipp für Ingenieure

In der Ingenieurpraxis, insbesondere im Bau- und Restaurierungswesen, sind vertragliche Fristen und rechtliche Vorgaben von zentraler Bedeutung. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln und des Bundesgerichtshofs (BGH) betonen die Notwendigkeit der Fristsetzung bei Mängelbeseitigungen.

In dem Fall wurde der Unternehmer (U) mit der Sanierung der Terrassenanlage eines denkmalgeschützten UNESCO-Weltkulturerbes beauftragt. Aufgrund von Mängeln kündigte der Auftraggeber (AG) den Vertrag und ließ die Mängel ohne Fristsetzung durch einen Dritten beseitigen. Der AG klagte anschließend die entstandenen Mehrkosten ein. Das Gericht entschied zugunsten des Unternehmers, da eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht erfolgt war. Dieses Urteil zeigt deutlich, dass ohne Fristsetzung Schadensersatz- und Selbstvornahmeansprüche grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. OLG Köln, Beschluss vom 03.02.2021 - 16 U 90/20; BGH, Beschluss vom 26.04.2023 - VII ZR 226/21

Warum Fristen setzen so wichtig ist

  1. Rechtliche Absicherung: Ohne Fristsetzung verliert der Auftraggeber das Recht, Schadensersatz für Mängel zu verlangen. Fristen bieten eine rechtliche Grundlage, um Ansprüche geltend zu machen.

  2. Fairness und Transparenz: Eine Frist zur Mängelbeseitigung ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Leistung zu verbessern und eventuelle Fehler zu korrigieren. Dies fördert eine faire und transparente Zusammenarbeit.

  3. Kostenkontrolle: Durch die Fristsetzung können unnötige Kosten vermieden werden, die durch eine vorschnelle Beauftragung Dritter entstehen könnten.

Ausnahmen und besondere Umstände

Es gibt Situationen, in denen eine Fristsetzung entbehrlich sein kann, wie bei einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung seitens des Auftragnehmers oder bei einem erheblichen Vertrauensverlust des Auftraggebers. Dennoch ist in solchen Fällen eine sorgfältige Abwägung der beiderseitigen Interessen und der Umstände des Einzelfalls notwendig. Dies unterstreicht die Komplexität der Materie und die Notwendigkeit einer fundierten juristischen Beratung.

Praxistipps für Ingenieure

  1. Fristen in Verträgen festlegen: Bereits in der Planungsphase sollten klare Fristen für die Mängelbeseitigung vertraglich festgehalten werden.

  2. Dokumentation: Alle Kommunikationsschritte, insbesondere Fristsetzungen und deren Einhaltung, sollten gründlich dokumentiert werden.

  3. Juristische Beratung: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtlich abgesichert zu sein.

  4. Schulung und Weiterbildung: Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen im Vertragsrecht und in der Mängelbeseitigung sind für Ingenieure unerlässlich, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Quelle: https://kurzlinks.de/dyqx

© Gopixa | AdobeStock
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