Hinweiserlass zur befristeten Umsatzsteuerabsenkung
Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Das Gesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Hierzu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Letzteres ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des BMI-Merkblatts ist jedoch seitens des Bauministeriums bereits angekündigt.
- BMVI-Rundschreiben zur befristeten Änderung der Umsatzsteuersätze im öffentlichen Straßenba
- Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
- Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
- Schreiben des BMF aus dem Jahr 2009 als Ergänzung
- Praktische Hinweise und Umsetzungshilfenfür Planungsbüros