Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 am 5. Juli 2023 verabschiedet. Der darin enthaltene Einzelplan 25 sieht für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWS) im kommenden Jahr einen Etat von 6,962 Milliarden Euro vor. Der Großteil davon sind Investitionen.
Der Kabinettsbeschluss umfasst zudem die Finanzplanung für die Jahre bis 2027. Die Bundesbauministerin betont bei der Bekanntgabe, dass der Haushalt des BMWSB damit ein gewichtiger Zukunfts- und Investitionshaushalt mit hoher Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland bleibt. Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Beratungen im Deutschen Bundestag.
Die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus denen wichtige BMWSB-Förderprogramme wie Wohneigentumsförderung, Klimafreundlicher Neubau, Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur und Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel finanziert werden, werden regierungsintern noch beraten und sind damit nicht Teil des Kabinettsbeschlusses vom 5. Juli 2023. Die Bundesregierung wird hierzu ihren Entwurf dem Deutschen Bundestag vorlegen.
Ausgewählte Punkte des „Einzelplan 25“ im Überblick:
Wohngeld: Aufwuchs der Mittel um 1,71 Milliarden Euro auf nun 2,42 Milliarden Euro in 2024, zudem erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung bis 2027.
Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt in 2024 auf 3,15 Milliarden Euro an (150 Millionen mehr als ursprünglich veranschlagt), in der Finanzplanung erfolgt eine Festschreibung auf 3,5 Milliarden Euro Programmmittel jährlich für 2025 – 2027.
Städtebauförderung: Das hohe Niveau von jährlich 790 Millionen EUR Programmitteln halten wir bis ins Jahr 2027 aufrecht, wobei die Laufzeiten bedarfsgerechter anpassen werden.
Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen steigt von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.
Genossenschaften: Erhöhung der Programmmittel zur Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von 9 auf 15 Millionen Euro.
Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich: Die erstmalige Einbringung eines Titels für Modellvorhaben im Gebäudebereich wird im Jahr 2024 mit 4 Millionen Euro und für die Folgejahre mit 48 Millionen Euro unterlegt.
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: 1,5 Millionen Euro jährlich bis 2027
Regionalentwicklung: Aufsetzen eines neuen Förderprogramms im Zusammenhang mit der Raumentwicklungsministerkonferenz in Höhe von 6 Millionen Euro für die Jahre 2024-2026 (jeweils 2Millionen Euro)
Wohnungsbauprämie: Bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben um 42 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro