Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen

Am 17. November hat der Bundestag das Gesetz für eine kommunale Wärmeplanung verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die kommunale Wärmeplanung wurde unter Berücksichtigung der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen gemachten Änderungen vom Bundestag angenommen.

Das Gesetz sieht vor, dass es in allen ca. 11.000 Kommunen Deutschlands mittelfristig eine Wärmeplanung geben wird. Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden. Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder. Bis 20245 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sei.

Das Wärmeplanungsgesetz tritt ab dem 01.01.2024 zusammen mit dem novellierten GEG in Kraft.

© vegefox | AdobeStock
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