Gebäudetyp-E-Gesetz auf den Weg gebracht

Das Bundesjustizministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur „zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ vorgestellt und zur Ressortabstimmung freigegeben. Dieser Entwurf, bekannt als das „Gebäudetyp-E-Gesetz“, könnte bereits im Frühjahr 2025 in Kraft treten.

Diese gesetzliche Neuerung verspricht weitreichende positive Auswirkungen für die Ingenieurbranche und das Bauwesen in Deutschland.

Was bedeutet das Gebäudetyp-E-Gesetz?

Das Gebäudetyp-E-Gesetz zielt darauf ab, Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ in Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträgen rechtssicher zu ermöglichen, sofern diese Abweichungen zwischen fachkundigen Unternehmern vereinbart werden. Dies bedeutet, dass innovative Bauweisen und kostensparende Lösungen zukünftig einfacher umzusetzen sind, ohne dass dies automatisch als Mangel gewertet wird. Die Schutzrechte für Verbraucher und nicht fachkundige Unternehmer bleiben dabei unverändert.

Vorteile für Ingenieure und Bauherren

Für Ingenieure bedeutet das Gebäudetyp-E-Gesetz eine erhebliche Erleichterung bei der Umsetzung innovativer Projekte. Durch den Wegfall der strikten Bindung an die anerkannten Regeln der Technik können Ingenieure nun ihre Expertise und Kreativität voll entfalten und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die sowohl funktional als auch kosteneffizient sind. Diese neuen Freiräume ermöglichen es, schneller auf technische Entwicklungen und Marktanforderungen zu reagieren.

Reduzierung des Erfüllungsaufwands

Das Bundesjustizministerium hat eine potenzielle Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands von über zwei Milliarden Euro errechnet, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Diese Einsparungen resultieren aus der Vereinfachung der Bauprozesse und der Möglichkeit, auf überflüssige Komfort- und Ausstattungsmerkmale rechtssicher zu verzichten. Dies wird nicht nur die Baukosten senken, sondern auch den Zeitaufwand für Genehmigungsverfahren und Bauausführungen reduzieren.

Stimmen aus der Branche

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betont die Bedeutung des neuen Gesetzes: „Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz könnten die planenden Berufe auch die notwendigen rechtlichen Gestaltungsspielräume erhalten, um mit ihren Kernkompetenzen das Bauen schneller und kostengünstiger zu ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten. Das Gebäudetyp-E-Gesetz, für das sich die Bundesingenieurkammer eingesetzt hat, wäre ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder mehr ein Können werden zu lassen.“

Neue Perspektiven durch das Gebäudetyp-E-Gesetz

Mit dem neuen Gesetz wird die bislang strenge Aufklärungspflicht in Bauverträgen zwischen fachkundigen Unternehmen gelockert. Eine Beschaffenheitsvereinbarung, die Abweichungen verbindlich und konkret beschreibt, genügt, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Dabei müssen jedoch Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks weiterhin gewährleistet bleiben. Eine neue Vermutungsregel sorgt dafür, dass nur noch sicherheitsrelevante Bestimmungen zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, während Komfort- und Ausstattungsmerkmale nicht mehr zwingend erforderlich sind.

Das Gebäudetyp-E-Gesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Bau- und Ingenieurbranche dar. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um innovative und kosteneffiziente Bauprojekte einfacher und schneller zu realisieren. Die Brandenburgische Ingenieurkammer begrüßt diese Entwicklung und sieht darin eine große Chance, die Expertise und Kreativität der Ingenieure noch besser zur Geltung zu bringen.

>> Download Leitline für einfaches und kostengünstiges Bauen vor (Gebäudetyp E) (BMWSB)

© Greg Rosenke | Unsplash
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