Die ordnungsrechtlichen Vorgaben werden weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.Die Bundesingenieurkammer hatte im Vorfeld in einer Stellungnahme für eine größere Steigerung der Energieeinsparung geworben sowie dafür, einen stärkeren Fokus auf den unsanierten Gebäudebestand zu legen.
Stellungnahme der Bundesingenieurkammer