Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Der Förderdeckel für Solaranlagen enfällt und die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und an den Bestand enthält das aktuelle GEG nicht – diese sollen erst im Jahr 2023 auf den Prüfstand kommen.
Die neue Innovationsklausel im Gesetz ist vor allem für die Wohnwirtschaft wichtig: Demnach muss nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern das Quartier; Energieschlucker können unsaniert bleiben, wenn andere Häuser sehr energieeffizient sind. Die Klausel macht es zudem möglich, befristet bis 2023 von der Kenngröße "Primärenergie" auf "Treibhausgasemissionen" umzusteigen – das heißt: Nicht alle Gebäude müssen "dick in Styropor verpackt" werden, um den CO2-Ausstoß zu senken.
Ölheizungen ab 2026
Ab dem Jahr 2026 ist der Einbau von Ölheizungen verboten. Der Entwurf der Bundesregierung vom 29.05.2019 wurde bereits im Klimapaket aufgenommen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden – Heizkessel, die vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen dann gar nicht mehr betrieben werden.
Ausnahmen für das Verbot gelten, wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Hybridlösungen sollen sowohl im Neu- als auch Altbau noch nach 2026 möglich sein.
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, dem winkt eine "attraktive Austauschprämie": Sie soll bei 40 Prozent der Investitionskosten liegen und der Heizungsaustausch zudem von der Steuer abgesetzt werden können.
Neue Solaranlagen werden witer über die Ökostrom-Umlage gefördert
Ein wichtiger Aspekt des neuen GEG: Der Förderdeckel von 52 Gigawatt installierter Leistung ist aufgehoben: Das Ziel, mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen, hat jedoch auch eine Kehrseite – nämlich Eingriffe in die Natur.
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