Lange hat es gedauert, bis der Bundesrat nun am 21.12.2020 die Änderungen zum JVEG beschlossen hat. Gegenwärtig wird aber die Lesbarkeit durch die nur punktuelle Änderungsmitteilung stark erschwert. Wer die Synopse liest, ist teilweise auch recht irritiert.
Aus der Drucksache 565/20 und der Synopse vom 1.1.2021 geben wir hier einen ersten Überblick zu den uns betreffenden Stundensätzen. Wie bisher sind in der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Satz 1 zu den Sachgebieten Stundensätze aufgeführt, die hier nachfolgend und auszugsweise zitiert werden, wie auch zu den weiteren Paragrafen die Entschädigungen:
1.
Abfallstoffe einschl. Altfahrzeuge und Altgeräte
120€/Std.
2.
Akustik, Lärmschutz
100€/Std.
3.
Altlasten und Bodenschutz
90€/Std.
4.
Bauwesen -soweit nicht Sachgebiet 14
4.1
Planung
110€/Std.
4.2
Handwerklich-technische Ausführung
4.3
Schadensfeststellung und Ursachenermittlung
4.4
Bauprodukte
4.5
Bauvertragswesen, Baubetrieb, Abrechnung
4.6
Geotechnik, Erd- und Grundbau
105€/Std.
7.
Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien
12.
Emissionen und Immissionen
14.
Gala – Bau
95€/Std.
19.
Honorarabrechnung von Architekten, Ingenieuren, Stadtplanern
155€/Std.
38.
Vermessungs- und Katasterwesen
38.1
Vermessungstechnik
80€/Std.
38.2
Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen
Zu § 5 Fahrkostenersatz 0,42 € für jeden gefahrenen Kilometer
Zu § 7 Ersatz für sonstige AufwendungenKopien und Ausdrucke:
Zu § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
Zu § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Soweit unverbindlich die am 21.12.2020 beschlossenen Vergütungssätze.
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Haake - Vizepräsident der BBIK