Formular-Information zur Anpassung an das Gebäudeenergiegesetz

Die im Rundschreiben vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zum Gebäudeenergiegesetz vom 27.10.2020 angekündigte Anpassung der Formulare ist weitgehend abgeschlossen.

Die aktualisierten Formulare stehen ab sofort auf der Formularseite des MIL zur Verfügung.

Geändert wurden: 

  • die Baubeschreibung (Formular 2.1 – Punkt 12),
  • das Formular für die Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und
  • die Bescheinigungen der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (Formulare 8.3 und 10.4).

Die geänderten Formulare sind für alle Vorhaben anzuwenden, die ab dem 01. November 2020 beantragt werden. Da mit der Zusammenführung der bisherigen Regelungen zum GEG die materiellen Anforderungen weitestgehend gleich geblieben sind, können die alten Formulare im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde noch bis zum 31.12.2020 entgegen genommen werden.

>> Hier finden Sie das Formular zum Download

© information_raphaelsilva, pixabay.com
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