Mit der Energiewende hat die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation ihrer Energieversorgung und Energienutzung eingeleitet. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu mindern. Für 2030 gilt, dass der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzgesetz (gemäß Quellprinzip) nur noch 70 Mio. t CO2-Äquivalente emittieren darf.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes daher in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und der BMWi-Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ neu aufgesetzt.
Die "häufig gestellten Fragen" (FAQ) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden nun aktualisiert. Die letzten Neuerungen finden Sie direkt unter dem Inhaltsverzeichnis. Außerdem wurde ein Dokument mit technischen FAQ zur BEG EM beim BAFA unter Publikationen veröffentlicht.
>> Link zur den FAQ's zum BEG
>> Hier können Sie das Dokument mit technischen FAQ zur BEG EM beim BAFA downloaden