Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament wegweisende neue Vorschriften für die Renovierung von Gebäuden verabschiedet. Mit einer klaren Mehrheit von 370 Abgeordneten, die in Straßburg für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stimmten, setzt die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Die beschlossene Fassung der EPBD-Richtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) folgt im Wesentlichen der im Dezember 2023 im Trilog-Verfahren erzielten Einigung. Eine der diskutierten Maßnahmen, eine Sanierungspflicht für Wohngebäude, wurde letztendlich nicht eingeführt. Stattdessen zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Energieeffizienz des gesamten Wohngebäudebestands zu verbessern. Besonders Deutschland hat sich während der Verhandlungen für einen Quartiersansatz stark gemacht. Dieser Ansatz ermöglicht eine ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln, wodurch Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend erforderlich sind, sofern sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden.
Die Europäische Union hat ehrgeizige Ziele gesteckt, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Dazu wurde für Nichtwohngebäude eine Sanierungspflicht eingeführt, die vorsieht, bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (basierend auf dem Stand von 2020) zu sanieren. Das ultimative Ziel ist es, den gesamten Gebäudebestand der EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten.
Die deutsche Bundesbauministerin Klara Geywitz lobte den gefundenen Kompromiss und betonte die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes für den Klimaschutz. Sie unterstrich die Notwendigkeit, bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine umfassende Sanierungsstrategie zu entwickeln, die auch den enormen Bedarf an Modernisierungen in Schulen und Krankenhäusern berücksichtigt.
Ein weiterer bedeutender Schritt ist die Verpflichtung zur Ökobilanzierung bzw. Lebenszyklusanalyse für alle Neubauten über 1.000 Quadratmeter. Ab 2023 wird dies verpflichtend, während ab 2028 alle Neubauten der öffentlichen Hand Nullemissionsgebäude sein müssen. Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sowie bestimmte religiöse Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können entscheiden, ob sie bestimmte Gebäudekategorien davon ausnehmen möchten.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird nun die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht prüfen, sobald das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen ist und die konkreten Formulierungen feststehen. Die Umsetzung muss innerhalb einer zweijährigen Frist erfolgen.
Mit der Verabschiedung der EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament geht die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung eines klimafreundlichen Gebäudesektors. Die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestands wird gesenkt, was einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Es ist klar, dass der Weg zu einer nachhaltigen Zukunft durch ambitionierte und umfassende Maßnahmen wie diese geebnet wird.