Sie sollen den Bauaufsichtsbehörden und den am Bau Beteiligten die Anwendung der BbgBO erleichtern. Sie sind nicht bindend, sondern eine Empfehlung der obersten Bauaufsichtsbehörde an die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg. Die Gliederung folgt der Struktur der BbgBO. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Verwaltungspraxis und unter Auswertung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte werden die Entscheidungshilfen fortgeschrieben, ergänzt oder geändert.
Das MIL weist darauf hin, dass in der nun veröffentlichten Version eine Seite in der Anlage 2 zur Berechnung der Abstandsfläche für Windkraftanlagen berichtigt wurde. Auch die aktualisierten Sonderbauverordnungen für Garagen, Verkaufsstätten und Beherbergungsstätten sind jetzt in der Übersicht verfügbar.
Mit der Veröffentlichung der Versammlungsstättenverordnung wird laut dem Ministerium in Kürze gerechnet.