Die Entrauchung ist ein essenzieller Bestandteil des Brandschutzes und spielt eine entscheidende Rolle bei der Rettung von Menschenleben und der Unterstützung der Feuerwehr bei Löscharbeiten. Die Entrauchung von Gebäuden ist ein komplexes und vielseitiges Thema, das eine genaue Kenntnis der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und technischen Lösungen erfordert.
Entrauchung von Treppenräumen
Treppenräume sind im Brandfall kritische Fluchtwege und müssen daher effektiv entraucht werden. Gemäß § 35 (8) der MBO ist für innen liegende notwendige Treppenräume eine Rauchableitung an der obersten Stelle des Treppenraums erforderlich. Diese Öffnung muss einen freien Querschnitt von mindestens 1,00 m² aufweisen und vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus manuell oder per Druckknopf (Handfeuermelder) geöffnet werden können. Diese Handfeuermelder sind in der Farbe Tieforange (RAL 2011) zu installieren, um im Notfall leicht erkennbar zu sein.
Wichtig zu beachten ist, dass diese Rauchabzüge nicht dazu dienen, den Treppenraum während des Brandes rauchfrei zu halten. Stattdessen sollen sie nach der Evakuierung des Gebäudes für eine Entrauchung sorgen, um den Einsatz der Feuerwehr zu erleichtern. Diese Regelungen gelten insbesondere für Gebäude der Gebäudeklasse 5.
Entrauchung von Kellerräumen
Kellerräume stellen aufgrund ihrer oft eingeschränkten Belüftungsmöglichkeiten eine besondere Herausforderung dar. Nach § 37 Absatz 4 der MBO müssen Kellergeschosse ohne Fenster mindestens eine Öffnung ins Freie haben, um eine Rauchableitung zu ermöglichen. Ist eine direkte Öffnung ins Freie nicht möglich, sollten interne Öffnungen zwischen den Kellerräumen geschaffen werden, um eine ausreichende Entrauchung sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um im Brandfall eine sichere Evakuierung und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Entrauchung von Aufzugsschächten
Aufzugsschächte müssen ebenfalls effektiv entraucht werden. Nach der MBO benötigen notwendige Fahrschächte von Aufzügen eine Öffnung zur Rauchableitung, die 2,5% der Schachtgrundfläche beträgt, jedoch mindestens 0,10 m² groß sein muss. Diese Öffnung muss so positioniert werden, dass der Rauchaustritt nicht durch Windeinflüsse beeinträchtigt wird.
Ein interessanter Aspekt ist der Widerspruch zwischen den Anforderungen an die Entrauchung und den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die Dichtigkeit von Gebäuden fordert. Um diesen Konflikt zu lösen, können verschließbare Fahrschachtbelüftungen eingesetzt werden, die durch Branderkennungselemente gesteuert werden. Diese Systeme öffnen sich nur bei Rauchentwicklung und tragen so zur Energieeinsparung und CO₂-Reduktion bei.
Entrauchung in Sonderbauten und Garagen
Für Industriebauten, Mittel- und Großgaragen sowie andere Sonderbauten gelten spezielle Entrauchungsvorschriften. Diese sind in den jeweiligen Richtlinien und Sonderbauvorschriften detailliert beschrieben und zielen darauf ab, Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten oder eine raucharme Schicht zu schaffen. Ingenieure sollten sich mit diesen speziellen Anforderungen vertraut machen, um den Brandschutz in solchen Gebäuden effektiv zu planen und umzusetzen.
Quelle: https://kurzlinks.de/9kcn