Drittes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen

Am 28. September 2023 hat der Brandenburgische Landtag die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), die zuletzt durch das Gesetz vom 9. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5) geändert wurde, beschlossen.

So besteht ab dem 01.06.2024 gemäß dem neuen § 32a BbgBO eine Verpflichtung zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen. Bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² müssen ab diesem Datum mindestens 50% der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Diese Regelung gilt auch für vollständig erneuerte Dächer. Die Verpflichtung tritt in Kraft, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Juni 2024 bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht. Es gibt Ausnahmen von dieser Pflicht, wenn die Erfüllung im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder wenn solarthermische Anlagen auf dem Dach installiert werden sollen. Die Bauaufsichtsbehörde kann unter bestimmten Umständen Ausnahmen oder Befreiungen von diesen Anforderungen erteilen.

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 © Raphael Silva | Pixabay
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