Diese Hilfen bietet das Konjunkturpaket

Die Wirtschaft soll während der Corona-Pandemie angekurbelt werden. Zu diesem Zweck verabschiedete die schwarz-rote Koalition am Mittwochabend ein 130 milliardenschweres Konjunkturpaket. Doch welche Hilfen oder Erleichterungen enthält dieses Paket für Unternehmen?

Insgesamt enthält das Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket 57 Einzelmaßnahmen. Besonders die Aufstockung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung um 1 Milliarde €, die Unterstützung der Kommunen bei der Gestaltung des digitalen Wandels, die geplante Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe sowie die Verlängerung der Frist für die Beantragung von wirtschaftlichen Hilfen sind für Ingenieure und Ingenieurinnen von Bedeutung.

Um einen Umsatzausfall in der Corona-Krise abzufedern, sind für kleine und mittelständische Unternehmen für den Juni, Juli und August Überbrückungshilfen von insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro geplant. Neben Direktzuschüssen und Krediten soll es auch eine verbesserte Möglichkeit des Verlustrücktrags geben. So ist es für Unternehmen möglich, Steuern aus dem Vorjahr zurückzuholen, damit eventuelle Liquiditätsengpässe vermieden werden. Für überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen plant die Koalition, ein „vorinsolvenzliches“ Restrukturierungsverfahren einzuführen.


Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird der Mehrwertsteuersatz von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Auch eine Entlastung bei den Stromkosten ist seitens des Bundes geplant. So soll die EEG-Umlage 2021 auf 6,5 Cent/kWh gesenkt werden. Im darauffolgenden Jahr sogar auf 6,0 Cent/kWh. Derzeit liegt sie bei 6,756 Cent/kWh.

Die Koalition beschloss keine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf 24 Monate für das Kurzarbeitergeld. Im Gegenzug soll im September eine „verlässliche Regelung“ für das kommende Jahr vorgelegt werden. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, plant die Koalition eine „Sozialgarantie 2021“. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden.

Die Brandenburgische Ingenieurkammer sieht bei dem Programm für Überbrückungshilfen allerdings noch Handlungsbedarf. Die Hilfen setzen offenbar voraus, dass der Antragsteller bereits im April und Mai Corona-bedingte Umsatzausfälle erlitten hat. Dies berücksichtigt nicht die aktuelle Lage der Ingenieure in Brandenburg, denn die Auswirkungen sind bei ihnen erst später zu verzeichnen, wie aktuelle Umfragen der Kammer bestätigen.

Hier finden Sie das Ergebnispapier des Koalitionsauschusse zum Download.

© Bundesministerium der Finanzen
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