Die Bauzeitplanung ist von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen. Termine beeinflussen sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer und haben direkte Auswirkungen auf Kosten, Qualität und den gesamten Bauprozess.
Funktionale Bedeutung der Terminplanung für den Bauvertrag: Der Zeitpunkt der Fertigstellung beeinflusst den Auftraggeber und den Auftragnehmer. Verzögerungen wirken sich besonders bei komplexen Projekten gravierend auf Kosten und Qualitäten aus.
Terminplanung und Gestaltung von Bauverträgen: Die Vertragsgestaltung hängt von Projektanforderungen, Rahmenbedingungen und den Beteiligten ab. Spezielle Methoden wie agiles Terminmanagement sind zu berücksichtigen. Realistische Planung und Pufferzeiten sind entscheidend, Grundsätze des § 9 VOB/A bieten Orientierung.
Grundarten der Terminplanung: Bauablaufpläne strukturieren den Projektablauf nach der Zeit. Es gibt vereinbarte und einseitige Terminpläne.
Vereinbarte und einseitige Terminpläne: Terminpläne können einseitig erstellt oder vereinbart werden. Eine Vereinbarung sollte mehr als unverbindliche Informationen beinhalten.
Termine und Fristen: Termin ist ein konkreter Zeitpunkt, Frist eine abgegrenzte Zeitspanne. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, obwohl Fristen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Insgesamt ist die sorgfältige Terminplanung zentral für den erfolgreichen Abschluss von Bauverträgen und die Vermeidung von Konflikten während des Bauprozesses.
Quelle: https://kurzelinks.de/gm7k