Denkmalschutz und Photovoltaik: Eine harmonische Verbindung

Die Nutzung regenerativer Energien wie Solarstrom steht im Zentrum der aktuellen Herausforderungen der Energiewende, auch im Kontext denkmalgeschützter Gebäude und historisch wertvoller Bausubstanz. Doch wie lässt sich die Integration von Photovoltaikanlagen in solch sensiblen Umgebungen realisieren?

Welche Anforderungen und Rahmenbedingungen müssen dabei berücksichtigt werden, um eine denkmalverträgliche Lösung zu gewährleisten?

Ein rechtlicher Rahmen für die Zukunft

Jeder Eingriff an einem Denkmal erfordert eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, und jede Entscheidung wird als Einzelfall betrachtet. Dennoch hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2023 den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung zugewiesen. Gemäß § 2 des Gesetzes stehen sie nun im "überragenden öffentlichen Interesse" und dienen der "öffentlichen Sicherheit". Dies bedeutet, dass Solaranlagen genehmigt werden können, auch wenn der Denkmalschutz nach Landesrecht Verfassungsrang genießt.

In einigen Bundesländern wurden bereits Anpassungen der Denkmalschutzgesetze vorgenommen, um die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern. Diese Anpassungen sollen fachlich verträglich und verantwortbar sein, und sogar die Förderkulisse wurde entsprechend angepasst. Beispielsweise sind in Bayern Mehrkosten für denkmalverträgliche Lösungen förderfähig.

Leitlinien für eine gelungene Integration

Die meisten Landesdenkmalämter haben mittlerweile Leitlinien erarbeitet, um Genehmigungen für Solaranlagen regelmäßig erteilen zu können. Diese Leitlinien zielen darauf ab, Beeinträchtigungen am Baudenkmal zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Photovoltaikanlagen denkmalverträglich integriert werden können:

  • In der Umgebung von Denkmalen und auf Neubauten im Denkmalbereich.
  • An Denkmalen, deren Erhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Gebäude mit Brandwänden oder ausgewählten Fassaden bieten Anwendungsoptionen für Solaranlagen.

Technische Lösungen für eine harmonische Integration

Für eine denkmalverträgliche Integration von Photovoltaikanlagen bieten sich verschiedene technische Lösungen an. Aufdachanlagen, bei denen die Module parallel zur Dachfläche aufgesetzt werden, ermöglichen eine gute Hinterlüftung und einen optimalen Betrieb. Diese Lösung ist reversibel und erfordert nur einen geringen Eingriff in die Bausubstanz. Darüber hinaus bieten einige Hersteller spezielle Solarträger an, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Lasten in die Unterkonstruktion ableiten.

Einblick in gelungene Projekte

Ein gutes Beispiel für die gelungene Integration von Photovoltaikanlagen in denkmalgeschützte Gebäude ist das AEG Kabelwerk Oberspree in Berlin-Oberschöneweide. Als eines der bedeutendsten Ensembles der deutschen Industriegeschichte steht es unter Denkmalschutz und beherbergt heute den Hochschul-Campus der HTW Berlin. Hier zeigt sich, dass eine harmonische Verbindung zwischen Denkmalschutz und erneuerbaren Energien möglich ist.

Insgesamt bieten die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Denkmalschutzes und der regenerativen Energien neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Zukunft, in der historische Bausubstanz bewahrt und zugleich die Energiewende vorangetrieben werden kann.

>> Hier gibt es weitere Informationen

Quelle: https://kurzelinks.de/oh45

© Fink | MIL
© Fink | MIL

Link per E-Mail teilen

Ihre Empfehlung wurde erfolgreich an versendet!

Leider ist ein Fehler beim Senden aufgetreten.

Denkmalschutz und Photovoltaik: Eine harmonische Verbindung | Brandenburgische Ingenieurkammer