Mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wurden weitreichende Auswirkungen auf die Förderlandschaft deutlich. Das Bundesfinanzministerium hat unverzüglich reagiert und eine sofortige Haushaltssperre angeordnet.
Diese hat zur Folge, dass vorerst keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Diese Maßnahme betrifft auch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für das Jahr 2024.
Die Entscheidung des BVerfG beeinflusst nicht nur die allgemeinen Finanzgeschäfte, sondern hat auch unmittelbare Konsequenzen für die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die finanziellen Mittel für diese Programme werden häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bereitgestellt.
Ab sofort sind die Annahme und Bewilligung von Anträgen für verschiedene Förderprogramme pausiert. Dies betrifft unter anderem die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW).
Ebenso von der Antragspause betroffen sind Programme wie die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss, BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023, IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung und weitere.
Es ist wichtig zu betonen, dass bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen sind. Somit können Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt werden.
Die Ausnahme von der Antragspause gilt für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Sobald die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für das Jahr 2024 bekanntgegeben wird, werden wir darüber umgehend berichten. In der Zwischenzeit ist es ratsam, sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und geplante Vorhaben entsprechend anzupassen.
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