Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft: „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.
Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an.
Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert.
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür brauchen wir eine energieeffiziente Wirtschaft und eine Senkung des Primärenergieverbrauchs unserer Volkswirtschaft.
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