Die umstrittene Novelle zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 08. September vom Bundestag verabschiedet, die eine Anpassung von § 71 des Gesetzes vorsieht. Dieser zentrale Punkt regelt die künftigen Heizlösungen. Gemäß dem Koalitionsvertrag der Regierung sollen zukünftig Heizungen, die zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden, installiert werden.
Ab dem 1.1.2024 betrifft dies Neubauten in Neubaugebieten (Zeitpunkt des Bauantrags). Für andere Neubauten und Bestandsgebäude hängt die Anwendung von der Existenz einer kommunalen Wärmeplanung ab. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis zum 30.06.2028. Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, wird die 65-%-Anforderung einen Monat nach deren Bekanntgabe durch die Kommune wirksam.
Das Gesetz ist technologieoffen und erlaubt verschiedene Heizlösungen, darunter Wärmenetze, Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Biomasse und Wasserstoff. Gasheizungen dürfen weiterhin installiert werden, wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können und sich in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet befinden. Auch Hybridlösungen, z. B. eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer kleinen Gasheizung zur Warmwasserbereitung, sind erlaubt.
Der Gesetzesentwurf enthält zusätzlich Ausnahmen und Regelungen für Etagenheizungen, soziale Härtefälle und die vorübergehende Nutzung gebrauchter Gasheizungen.
Da der politische Streit in den letzten Monaten zu Unsicherheit bei Verbrauchenden und Planenden führte und die Nachfrage nach Wärmepumpen stark zurückging, ist es ist von großer Bedeutung, das Vertrauen der Bauherren wiederherzustellen. Langfristig werden die Kosten für Gas und Öl voraussichtlich steigen, während erneuerbare Energien die wirtschaftlichste Lösung darstellen.
Da Investitionen im TGA-Bereich meist kostenintensiv sind, ist es entscheidend, dass die Regierung Planungssicherheit bietet und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um den Erfolg der Energiewende im Gebäudesektor zu gewährleisten.
Quelle: https://kurzelinks.de/edhy