Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, der durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen.

Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben. Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerorganisationen und- verbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

„Als Unternehmer, Ingenieur und Präsident der BBIK muss ich leider feststellen, dass der Bund das Fundament der Wirtschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen, nicht schützt. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure leisten einen großen Teil zum Gelingen der Bau- und Energiewende. Durch die Entscheidung des Bundesrates wird der Planungsmarkt ins Wanken geraten und Bauzeiten werden sich noch zusätzlich verlängern. Wir als Kammer setzen uns dafür ein, dass die negativen Auswirkungen so gering wie möglich ausfallen. Die Gespräche laufen auf allen Ebenen. Sollten Mitglieder der BBIK rechtliche Beratungen zu diesem Thema benötigen, steht die Geschäftsstelle gern zur Verfügung,“ so BBIK Präsident Dipl.-Ing. Matthias Krebs.

>> Hier geht es zur Stellungnahme (März) der Planerorganisationen und- verbände

© IO-Images, pixabay.com
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