as Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Antrags- und Bewilligungsstopp aufgehoben, der am 1. Dezember 2023 zentral für alle Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist.
Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Damit können wieder Anträge u. a. für die Förderprogramme Beratung Energieeffizienz, Aufbauprogramm Wärmepumpe und Serielle Sanierung gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge wieder beschieden werden.
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Die Aufhebung umfast die Förderprogramme folgender Titel:
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