BIngK | Kurzfristige Änderung der Förderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nicht zielführend!

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt.

Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Die Bundesingenieurkammer kritisiert die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Reform zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Um die Sanierungsquote zu erhöhen und die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Absenkung der Fördersätze und die Streichung einzelner Förderprogramme absolut kontraproduktiv“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Entscheidung. Es sei zu erwarten, dass sich Bauvorhaben verzögern oder diese nicht wie geplant umgesetzt würden. „Ingenieurinnen und Ingenieure sind ein relevanter Motor für die Gebäudesanierung und die Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele. Mit der kurzfristen Änderung der Förderung energetischer Gebäudesanierung geht jedoch jede Planungssicherheit verloren. Daher hätten wir uns statt einer scheibchenweisen Reform der BEG, die Bauherren und Planer verunsichert, eine einheitliche Reform gewünscht, wie sie ursprünglich zum 1. Januar 2023 angekündigt war“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Hintergrund der bereits jetzt vorgenommenen ersten Reform der Gebäudeförderung sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter. Um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu bewältigen wurden u.a. die Fördersätze um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt, da man davon ausgeht, dass aufgrund der steigenden Energiepreise die Investitionen schneller rentabel seien.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24.00 Uhr) bei der KfW eingehen, gilt Vertrauensschutz, d.h. es gelten weiter die alten Förderkonditionen. Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen (u.a. Heizungen, Gebäudehülle), erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022.

>> Bekanntmachung des BMWK

>> neue Konditionen der KFW

>> Übersicht Maßnahmen BEG-Reform 2022

>> Weitere Informationen des BMWK

© Decay BBoellinger | Pixabay
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