Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) in Brandenburg hat eine wegweisende Initiative gestartet, um bezahlbaren Wohnraum für die Bürger des Landes zugänglicher zu machen. Mit der Einführung einer neuen Richtlinie für die Wohneigentumsförderung werden die Fördersätze erheblich erhöht, um den Erwerb von Eigenheimen zu erleichtern.
Eine der entscheidenden Maßnahmen, die das MIL ergriffen hat, ist die Umwandlung der ehemaligen energetischen Zusatzförderung in die Grundförderung. Dies führt zu einer deutlichen Steigerung der Darlehenshöhe von bisherigen 60.000 Euro auf nun beachtliche 230.000 Euro, ergänzt durch einen Zuschuss von 30.000 Euro. Diese neue Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Minister Rainer Genilke betont die Absicht der Regierung, den Menschen in Brandenburg den Erwerb von Eigenheimen auch in Zeiten steigender Baukosten und Zinsen zu ermöglichen. Die jüngsten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die zu einer Erhöhung der energetischen Standards geführt haben, haben die Baukosten weiter in die Höhe getrieben. Um diesem Anstieg entgegenzuwirken, hat das MIL die Grundförderung von zinsfreien Darlehen erheblich angehoben und mit einem zusätzlichen Zuschuss versehen. Sowohl der Erwerb von Bestandsimmobilien als auch der Neubau von Eigenheimen profitieren von diesen neuen Fördermöglichkeiten.
Die Anpassungen der Wohneigentumsförderrichtlinie (WohneigentumsförderR) konzentrieren sich auf die Erhöhung der Fördersätze pro Vorhaben, während gleichzeitig die Einhaltung der hohen Energiestandards des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sichergestellt wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund der neuen energetischen Standards, die seit dem 1. Januar 2024 für alle genehmigungspflichtigen Bauprojekte verbindlich sind. Die ehemaligen Fördersätze der energetischen Zusatzförderung wurden in die erweiterte Grundförderung integriert, wodurch jeder Fördernehmer nun neben einem zinsfreien Darlehen von 230.000 Euro auch einen Zuschuss von 30.000 Euro erhält.
Neben der Grundförderung vergibt das Land weiterhin Zuschüsse im Rahmen der Zusatzförderung. Geringverdiener können einen Zuschuss von 10.000 Euro erhalten, während Familien für jedes im Haushalt lebende Kind zusätzlich zu einem zinslosen Darlehen von 5.000 Euro einen weiteren Zuschuss von 5.000 Euro erhalten. Darüber hinaus erhalten Fördernehmer für jedes nachträglich geborene Kind einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro.
Die Investitionsbank (ILB) des Landes Brandenburg fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen zur Förderung und ist für die Beratung, Antragsbearbeitung und Bewilligung der Zuschüsse verantwortlich. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser wichtigen Initiative zur Förderung von Wohneigentum in Brandenburg.
Diese neue Richtlinie zur Wohneigentumsförderung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger von Brandenburg. Sie trägt dazu bei, den Traum vom Eigenheim für viele Realität werden zu lassen und stärkt gleichzeitig die Wohn- und Lebensqualität im gesamten Land.