BESCHLUSS | Regeln zum Recycling von Baustoffen

Die Bundesregierung will Ersatzbaustoffe künftig für Bauherrn attraktiver machen. So sollen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden. Mit der neu beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter.

Darüber hinaus gelten auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen künftig deutschlandweit die gleichen Regeln. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbau-stoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Au-ßerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

>> Hier geht es zur Mantelverordnung

>> Hier finden Sie die FAQ zur Verordnung

© Ante Kante | pixabay.com
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