Die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde kurz vorm Jahresende vom BMWK über den Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt nun seit dem 01. Januar 2023.
Zusätzlich wurde das Infoblatt zu den förderfähige Maßnahmen und Leistungen angepasst. Die nun mehr 7. Version ist am 01. Januar in Kraft getreten. Folgende Anpassungen wurden an der Förderrichtlinie wurden vorgenommen:
>> Hier können Sie sich das Infoblatt downloaden
Die Liste der förderfähigen Wärmepumpen wurde um die ETAs-Werte und die Kältemittel zu den jeweiligen Wärmepumpen ergänzt. Zudem wurde bei den Hinweisen der Wärmepumpenbonus aufgenommen. Wärmepumpen, die nicht über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, sind seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr förderfähig und damit nicht mehr in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu finden.
>> Hier finden Sie die Liste mit geändertem Layout
Förderfähige Biomasseanlagen sind durch das Wegfallen des Innovationsbonus Biomasse nur noch auf einer Liste zu finden, die handbeschickte und automatisch beschickte Biomasseanlagen jetzt vereint.
>> Hier finden Sie Liste mit geänderten Layout
An der Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen wurde nur das Layout geringfügig geändert.
>> Die Liste finden Sie hier
Auch die Fachunternehmererklärung wurde für die neue Förderrichtlinie angepasst. Bitte nutzen Sie immer das aktuelle Formular.
>> Hier finden Sie die aktuelle Fachunternehmererklärung
Aufgrund von letzten IT-Anpassungen an die neue Förderrichtlinie ist aktuell der Link zum Antragsformular nicht verfügbar und die Technischen Projektbeschreibung (TPB) kann nicht erstellt werden. Die Arbeiten dazu werden voraussichtlich heute Nachmittag beendet sein, sodass wieder Anträge gestellt und TPBs erstellt werden können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter technik-ee@bafa.bund.de zur Verfügung.