BEG Nachhaltigkeitsklasse (NH) – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Die Kopplung der KfW-Förderprogramme für die Nachhaltigkeitsklasse an eine Zertifizierung und Vergabe des vom Bund entwickelten, staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) löst bei den in diesem Bereich tätigen Planern Nachfragen aus.

Aus diesem Grund hat die Bundesingenieurkammer nochmals einige grundlegende Informationen mit weiterführenden Links zusammengefasst.

Ab dem 1. Januar 2023 wird der Effizienzhausstandard 55 (EH 55) verbindlich als gesetzlicher Mindeststandard für den Neubau im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bundesförderung, da nach Fördermittelrecht nur Maßnahmen gefördert werden können, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.

Der Bund hat entschieden, im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lediglich noch das KfW 40 Effizienzhaus mit einer Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) zu fördern. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" (QNG) für die Förderung obligatorisch. Seit 21.04.2022 sind die zusätzlichen Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden im Rahmen der Einführungsphase in Kraft. Die Erfüllung der Anforderungen ist über eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle nachzuweisen.

>> Hier können Sie sich die Informationen downloaden

© AnteKante | Pixabay
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